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Montag, 24. Juli 2006

Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut


Nein, ich will hier nicht noch eine Zitatesammlung anbieten. Die habe ich schon – unter anderem auch zum Schreiben und Lesen – in meinem Schreibblog  und vor allem in meinem Zitateblog eingerichtet. Ich möchte nur noch etwas zu den im letzten Post so abfällig behandelten Wörtern wie müssen, sollen, dürfen, erzählen.

Karl Valentin zeigt mit diesem berühmten Ausspruch unseren alltäglichen Spagat zwischen Wunsch, Zwang und Resignation, den er mit Modalverben ausdrückt. Mögen, wollen und dürfen fügen ebenso wie müssen, können, sollen dem Verb eine zusätzliche Information hinzu: dass eine Handlung erwünscht, möglich beziehungsweise erlaubt oder notwendig ist (oder eben nicht erwünscht, nicht möglich, nicht erlaubt und nicht notwendig).

Dass eine Handlung erwünscht ist, wird mit  den Modalverben mögen und wollen ausgedrückt: Ich will einen neuen Lyrikband herausgeben (es ist möglich, dass ich einen neuen Lyrikband herausgebe). Ich möchte gern einen Lyrikband veröffentlichen (ich habe den Wunsch, den Band zu veröffentlichen).

Dass eine Handlung möglich ist, wird mit den Modalverben können und dürfen ausgedrückt. Kann ich Gedichte schreiben? (Habe ich die Begabung?) Kann ich sie beim XYZ-Verlag veröffentlichen? (Habe ich die Gelegenheit zum Veröffentlichen)? Ich darf sie veröffentlichen, weil ich das Copyright an ihnen besitze (es ist erlaubt).

Dass eine Handlung notwendig ist, wird mit den Modalverben müssen und sollen ausgedrückt. Ich muss aber den Druck selbst bezahlen. Ich muss die Gedichte veröffentlichen, weil ich sonst keinen Nachweis über mein Können liefern kann (es besteht eine objektive Notwendigkeit: Wenn ich das nicht tue, habe ich mit negativen Konsequenzen zu rechnen). Ich soll aber die Illustratoren um Abdruckerlaubnis ersuchen.

Solche Verben können dem Schreiber aber auch auf ganz tückische Weise das Leben schwermachen (und nicht nur, weil sie Selbstmordwörter oder Reizwörter sein können). Sie können nämlich Pleonasmen (gr. pleonasmos: Überfluss, Übermaß; Wiederholung durch ein zusätzliches Wort) sein: die Fähigkeit, Gedichte schreiben zu können; die Erlaubnis, den Computer benutzen zu dürfen; er hatte sich in den Kopf gesetzt, sie beschützen zu müssen, oder wie in Jessika soll angeblich mit Matthias in Rom gewesen sein. Wolfram meint zwar, dass er sich möglicher Weise geirrt haben könnte, ihr Mann dürfte es aber vermutlich erfahren haben. In dem Satz "Wir sind imstande, mitteilen zu können, dass die Teilnehmer das Recht haben, sich eine Eintrittskarte aushändigen lassen zu dürfen", bedeuten imstande sein und können dasselbe, ebenso das Recht haben und dürfen. So oder ähnlich könnte der Satz lauten: "Wir teilen mit, dass den Teilnehmern eine Eintrittskarte zusteht" (warum kompliziert, wenn es auch einfach geht).

(Siehe dazu auch http://juttas-schreibtipps.blogspot.com/2011/10/uber-deppen-aussagen-selbstmord-und.html und http://juttas-schreibtipps.blogspot.com/2006/09/ber-un-wrter.html)

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