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Dienstag, 15. November 2011

W. Somerset Maugham über das Recht der Autoren

Ein Autor hat das Recht, nach seinen besten Werken beurteilt zu werden. Kein Autor ist vollkommen. Man muß seine Schwächen akzeptieren, sie sind oft die notwendige Ergänzung seiner Stärken, und man kann dankbar sagen, daß die Nachwelt dazu durchaus bereit ist. Sie nimmt das Gute an einem Schriftsteller und stört sich nicht an den schlechten Seiten. Zur Irritation ehrlicher Leser geht sie manchmal so weit, offensichtlichen Mängeln eine besondere Bedeutung zuzuschreiben. So kann es passieren, daß Kritiker (die ehrfurchtgebietende Stimme der Nachwelt) mit subtilen Argumenten begründen, weshalb etwas Bestimmtes in einem Shakespeare-Stück lobenswert sei, während jeder Dramatiker ihnen sagen könnte, daß dies einzig auf Hast, Unaufmerksamkeit oder Vorsatz zurückzuführen sei.

W. Somerset Maugham, Vorwort von Gesammelte Erzählungen 1+2

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