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Samstag, 5. August 2006

Schutz gegen Ideenklau

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Ideen oder Texte geschützt sind, dann schicken Sie sich Ihre Ideen oder Manuskripte selbst nach Hause oder noch besser einem möglichst befreundeten (wegen der Kosten) Anwalt als Einschreiben mit der Maßgabe, den Umschlag nicht zu öffnen. Wenn jemand Ihre Urheberschaft anzweifelt, können Sie ihm die ungeöffnete Sendung zeigen.

1 Kommentar:

  1. Lustig, dieser Tipp. Da kämpfe ich dann gegen einen Verlag, den die Gerichtskosten nicht sonderlich bewegen. Und wenn ich den Kampf gewinne? Dann bin ich der Verlierer. Kein Verlag will es mit einem schwierigen Autor aufnehmen.

    Wie wäre es, den Roman, die Gedichte oder was auch immer, zuvor in Lulu oder BoD zu veröffentlichen? Der Beweis wäre dann auch klar. Nützen würde es trotzdem nichts ;-) siehe oben.
    Hat es Cees Nooteboom genützt, dass ein Teil seiner Idee in "Die folgende Geschichte" von Pascal Merciers Einschlaflektüre "Nachtzug nach Lissabon" als "Inspiration genutzt wurde? Ideen können nicht geschützt werden, nur das Werk als solches.
    http://www.peterhakenjos.de

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